Zurück zu den „alten“ Umsatzsteuersätzen zum 01.01.2021

28.03.2024

Die kurzfristige Absenkung des Umsatzsteuersatzes endet zum 31.12.2020. Damit gelten ab dem 01.01.2021 wieder die Steuersätze von 19 % und 7 %.

Hinweise zu Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen:

Übergangsregelung
Es liegt eine Vereinfachungsregel für die Gastronomie für die Silvesternacht vor. Vom 31.12 auf den 01.01. darf noch der abgesenkte Steuersatz angewendet werden. Dies wirkt sich somit auf alle Gastronomen aus die einen Liefer- und Abholservice bis nach 24 Uhr anbieten. Die Finanzverwaltung hat diese Übergangsregelung, die auch für Beherbergungsleistungen und Tabaklieferungen, etc. gilt in den ergänzenden Hinweisen vom 4.11.2020 klargestellt.

Steuersatz bei In-Haus-Umsätzen bis 30.06.2021 beachten
Unternehmer, die Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen ausführen, müssen beachten, dass für Speisen bei In-Haus-Umsätzen bis 30.06.2021 weiterhin der ermäßigte Steuersatz von 7% gilt. Getränke sind hiervon ausgenommen. Allerdings sind auf Grund des erneuten Lockdowns bis voraussichtlich 10.01.2021 alle Gaststätten geschlossen, dass diese Regelung grundsätzlich erst nach Wiedereröffnung beachtet werden muss.

Bitte denken Sie rechtzeitig an die notwendigen Umstellungsmaßnahmen.