Wichtige INFORMATIONEN über die GRUNDSTEUERREFORM

29.03.2024

Wie Sie vielleicht bereits aus den Medien oder durch ein Informationsschreiben des Finanzamtes erfahren haben, wird es dieses Jahr notwendig, eine Steuererklärung für Ihren Grundbesitz zu erstellen. Durch öffentliche Bekanntmachung vom 30. März 2022 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) erwartungsgemäß zur Abgabe der Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts (umgangssprachlich auch Grundsteuererklärung) für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 aufgefordert. Dies wird erforderlich, da durch das Bundesverfassungsgericht entschieden wurde, dass die aktuelle Festsetzung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Ihre Grundsteuer zahlen Sie an die Stadt/Gemeinde, in der Sie ansässig sind.

Leider ist es so, dass für jedes Grundstück (für jedes Flurstück), welches sich in Ihrem Eigentum befindet, eine eigene Steuererklärung erstellt werden muss. Dabei ist zu beachten, dass auch Wiesen, Äcker, Waldbesitz, aber auch privat genutzte Ferienimmobilien, Baugrundstücke und Grundflächen, auf denen eventuell nur Garagen stehen, unter diese Regelung fallen. Insgesamt sind es daher knapp 36 Millionen Grundstücke in Deutschland, die dieses Jahr einer eigenen Steuererklärung bedürfen.

Bei dieser Menge wird es daher nun Zeit zu handeln!

Immobilienbesitzer sind zwingend verpflichtet, diese Steuererklärung in der Zeit vom 01. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 digital über die ELSTER-Plattform oder auf Papier beim Finanzamt einzureichen. (näheres finden Sie hierzu unter https://www.grundsteuer.bayern.de) Falls Sie dieses selbst bewerkstelligen wollen, ist ein frühzeitiges Zusammentragen der notwendigen Dokumente und Informationen sowie eine Registrierung auf der ELSTER-Plattform sinnvoll.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen als Kanzlei in dieser Sache zur Seite und werden die entsprechende(n) Steuererklärung(en) für Sie erstellen. Mit uns haben Sie die Sicherheit, dass die Wertermittlung, die für die künftige Neufestsetzung der Grundsteuer notwendig ist, korrekt ist. Unter Einsatz einer speziellen Softwarelösung stellen wir sicher, auch Ihre Erklärung(en) in einem digitalen Workflow komfortabel und vor allem fristgerecht übermitteln zu können. Das gilt unabhängig davon, in welchem Bundesland Ihr Grundbesitz liegt und welches Modell (Bundes- oder Ländermodell) bei der Bewertung zum Tragen kommt. Wir helfen Ihnen gerne in der Art und Weise, wie Sie es von uns gewohnt sind. Dafür haben wir eigens ein Expertenteam zusammengestellt.

Damit auch wir als Kanzlei planen können, bitten wir Sie, uns mitzuteilen, ob Sie möchten, dass wir Ihnen behilflich sind und für welche Objekte Sie uns beauftragen. Damit Sie uns Ihre Antwort bequem zukommen lassen können, bieten wir Ihnen unserer Onlineabfrage an, welche Sie mit dem Link Ihr Grundbesitz erreichen. Sobald wir wissen, inwieweit wir Sie bei der Erstellung der Erklärung unterstützen dürfen, kommen wir mit weiteren Informationen und Hilfestellungen auf Sie zu.

Sofern Sie Fragen haben oder im Vorfeld Unterstützung benötigen, sind wir gerne für Sie da.