Im Rahmen der Corona-Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung decken die Überbrückungshilfe III Plus sowie die Neustarthilfe Plus den Zeitraum von Juli bis Dezember 2021 ab. Bei beiden Förderungen handelt es sich um nicht rückzahlbare Zuschüsse. Die Beantragungsfrist endet nach derzeitigem Stand am 31.03.2022.
Wer ist förderberechtigt?
Die Überbrückungshilfe III Plus kann – wie auch schon die Überbrückungshilfe III – von allen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Mio. € beantragt werden, die mindestens in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 % gegenüber dem jeweiligen Referenzmonat 2019 erlitten haben. Bestimmte Unternehmen, wie etwa der Einzel- und Großhandel, die Veranstaltungs- und Kulturbranche sowie die Gastronomie, die in der Vergangenheit von Schließungsanordnungen betroffen waren, sind von der 750 Mio. € -Grenze befreit.
Förderberechtigt sind ausschließlich Unternehmen, die zum 29.02.2020 oder wahlweise zum 30.06.2021 mindestens einen Beschäftigten hatten. Soloselbstständige und Freiberufler gelten in diesem Sinne als Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten, wenn sie ihre Tätigkeit im Haupterwerb ausüben.
Wie hoch ist die Förderung?
Bei der Überbrückungshilfe III Plus handelt es sich um einen Fixkostenzuschuss für abschließend genannte Kostenarten (z.B. Mieten und Pachten für Gebäude, Grundstücke und Räumlichkeiten inklusive Nebenkosten und Maschinen, Zinsaufwendungen für betriebliche Finanzierungen, Lizenzgebühren, Versicherungen, Personalaufwand anhand von Pauschalen usw.). Der Prozentsatz der Erstattung richtet sich nach dem Umsatzeinbruch in Relation zum entsprechenden Monat des Jahres 2019. Die Staffelung gestaltet sich wie folgt:
Unternehmen, Soloselbstständige und hauptberufliche Freiberufler können bei einem
Umsatzeinbruch von mindestens 50% im jeweiligen Monat einen weiteren (Eigenkapital-)
Zuschuss erhalten.
Besonderheiten der Neustarthilfe Plus
Bestimmte hauptberufliche Soloselbstständige, wie zum Beispiel Künstler oder Moderatoren, haben nur geringe betriebliche Fixkosten und laufen deshalb Gefahr, bei den klassischen Überbrückungshilfen unberücksichtigt zu bleiben. Die Neustarthilfe Plus soll diese Lücke schließen. Sie orientiert sich am Umsatz aus dem Jahr 2019 und ist bei der Beantragung durch. Soloselbstständige und Einpersonenkapitalgesellschaften auf 4.500 € für Juli bis Dez 21 gedeckelt.