Mindestlohnerhöhungen 2022

20.04.2024

Mindestlohn

Zum 1.Juli 2022 sind die gesetzlichen Mindestlöhne bereits zum zweiten Mail gestiegen (von 9,82 €/h auf 10,45 €/h). Damit ergibt sich bei einer 40-stündigen Wochenarbeitszeit ab Juli 2022 ein Brutto-Monatslohn von mindestens 1.818,30 €. Zum 1.Oktober 2022 steigt der Mindestlohn erneut auf 12 €. Somit beträgt der Brutto-Mindestlohn ab Oktober 2.079,00 €.

Verdienstgrenzen für Minijobber

Die Geringfügigkeitsgrenze wird von derzeit 450 € auf 520 € erhöht. Zur Einhaltung der Verdienstgrenzen sind die Arbeitszeiten jeweils mit den Erhöhungen anzupassen. Somit sind seit 1.Juli 2022 43,06 Stunden (450€/10,45€) und ab 1.Oktober 2022 43,33 Stunden (520€/12€) möglich.

Dokumentation

Die maximale Arbeitszeit muss bei Minijobbern im Arbeitsvertrag vermerkt sein. Andernfalls gilt nach §12 des Teilzeit- und Befristungsgesetz eine Arbeitszeit von 20 Stunden/Woche, was aufgrund der neuen Mindestlohnbeträge und bei 4,33 Wochen pro Monat regelmäßig zu Überschreitungen der Verdienstgrenzen für Geringverdiener führt. Dies ist vom Arbeitgeber zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.