Lohnt sich eine Hochzeit auch aus steuerlichen Gründen?

19.04.2024

Heute erläutern wir die Vorteile bei der Wahl der passenden Lohnsteuerklasse und mögliche Auswirkung auf das Elterngeld, wenn Nachwuchs geplant wird.

Übersicht Lohnsteuerklassen:
– Lohnsteuerklasse I – ledig, keine Kinder (verwitwet/getrennt/geschieden)
– Lohnsteuerklasse II – Alleinerziehend
– Lohnsteuerklasse III – verheiratet (geringerer Lohnsteuerabzug)
– Lohnsteuerklasse IV – verheiratet (gleicher Lohnsteuerabzug)
– Lohnsteuerklasse V – verheiratet (hoher Lohnsteuerabzug)
– Lohnsteuerklasse IV – zweit- und Nebenverdienst

Wenn ihr verheiratet seid, können zwischen drei Kombinationen gewählt werden.

Steuerklassenkombination 4/4
Die Steuerklasse 4 erhalten die Ehegatten automatisch nach der Hochzeit. Dies ist sinnvoll für Paare, die ungefähr gleich viel verdienen. Eine Steuererklärung ist falls keine weiteren Einkünfte oder Lohnersatzleistungen vorliegen nicht verpflichtend – jedoch meist sinnvoll.

Steuerklasse 4/4 mit Faktor
Der Splittingvorteil wird beim Faktorverfahren bereits während des Jahres berücksichtigt. Steuernachzahlungen können so minimiert werden. Auch diese Variante eignet sich für Paare, deren Gehalt etwa gleich hoch ist, jedoch ist die Berechnung meist umfangreicher. Zusätzlich muss zum Jahresende eine Steuererklärung erstellt werden.

Steuerklasse 3/5 bzw. 5/3
Der/die Partner/in mit dem höheren Einkommen grundsätzlich Steuerklasse 3, der andere Steuerklasse 5. Der/die Besserverdienende hat daher geringere Abzüge und ein größeres Nettogehalt. Wenn ein/e Ehepartner/in 60 % oder mehr zum Familieneinkommen beiträgt, lohnt sich grundsätzlich diese Kombination. In diesem Fall kann es zu höheren Nachzahlungen zum Jahresende kommen. Eine Steuererklärung ist deshalb Pflicht. Die Höhe der Nachzahlung ist jedoch auch immer abhängig von weiteren Einkünften, z.B. aus Vermietung.

Elterngeld erhöhen durch Wechsel der Steuerklasse – Was ist zu beachten?
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Nettogehalt, welches durch die Lohnsteuerklasse beeinträchtigt werden kann. Ausschlaggebend ist das Nettogehalt im Jahr vor der Geburt.
Das Basiselterngeld liegt zwischen 300 Euro und dem Höchstbetrag von 1.800 Euro pro Monat. Bei Zwillingen erhöht sich das monatliche Elterngeld pauschal um 300 €.
Es lohnt sich daher für Eltern, das Einkommen des betroffenen Elternteils durch einen Wechsel der Steuerklasse noch rechtzeitig vor der Geburt des Kindes zu erhöhen. Am besten bereits nach Feststellung der Schwangerschaft.

Welche Steuerklasse erhöht das Elterngeld?

Der Elternteil, der Elterngeld beantragt, sollte sich nicht in der ungünstigen Steuerklasse V befinden bzw. rechtzeitig wechseln. Es erhöht sich das Nettoeinkommen des Antragstellers durch den Wechsel in Steuerklasse III. Im Gegenzug verringert sich zwar das Nettoeinkommen des anderen Partners, doch durch die spätere Erhöhung des Elterngeldes wird sich der Wechsel für die gesamte Familie lohnen – auch wenn das Elterngeld später steuerlich zu berücksichtigen ist. Sollte ein Elternteil Selbständig sein und der andere Elternteil der angestellt ist, das Elterngeld beziehen ist die Wahl der Steuerklasse III grundsätzlich sinnvoll.

Natürlich liegt oftmals das gemeinsame verfügbare Nettogehalt nach Wechsel der Steuerklassen im Jahr vor der Geburt deutlich niedriger – dies ist unterjährig bei den Lebenshaltungskosten oder sonstigen laufenden Verpflichtungen unbedingt zu beachten! Dieser Nachteil gleicht sich jedoch mit Abgabe einer Steuererklärung für diesen Zeitraum wieder aus.
Nach der Geburt sollte die Lohnsteuerklassenkombination nochmals geprüft und ggf. wieder gewechselt werden um das unterjährige Nettogehalt zu erhöhen.