Geldwäscheprävention

26.04.2024

Ausgestaltung des Transparenzregisters
Das Transparenzregister wurde insbesondere deshalb eingeführt, damit nach dem Geldwäschegesetz prüfungspflichtige Institutionen (z.B. Banken, Versicherungen, Makler oder bestimmte Güterhändler) einen sicheren und schnellen Überblick erhalten, welche Personen hinter einer Gesellschaft oder einem Verein als tatsächliche wirtschaftlich Berechtigte stehen. Dies können beispielsweise Anteilseigner oder Treugeber bei Treuhandkonstruktionen sein. Unternehmen und Vereine wiederum müssen grundsätzlich ihre wirtschaftlich Berechtigten, also insbesondere Anteilseigner, an das Transparenzregister melden. Allerdings konnte bisher auf eine Meldung verzichtet werden, wenn die entsprechenden Angaben aus anderen öffentlichen Registern ersichtlich waren (z.B. dem Handels- oder Vereinsregister).

Mit der Ausgestaltung des Transparenzregisters zum Vollregister – durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz zum 01.08.2021 in Kraft getreten – müssen nun alle Gesellschaften und Vereine eine Meldung an das Transparenzregister machen. Dies gilt nun auch für börsennotierte Gesellschaften. Für bisher noch nicht Verpflichtete gelten für die Meldung folgende Stichtage:

  • Aktiengesellschaften (AG), Societas Europaea (SE) sowie Kommanditgesellschaften auf
  • Aktien (KGA) müssen bis zum 31.03.2022 gemeldet haben.
  • Bei GmbHs, Genossenschaften, Eurpäischen Genossenschaften und Personengesellschaften
  • muss die Meldung bis zum 30.06.2022 erfolgen.
  • Bei allen anderen Verpflichteten (z.B. Vereinen) endet die Übergangsfrist zum 31.12.2022.
  • Die oben genannten Übergangsfristen gelten jedoch nur für Gesellschaften, die bis dato noch
  • nicht zur Meldung verpflichtet waren. Bei neu gegründeten Gesellschaften muss die Meldung
  • unverzüglich erfolgen.

Bitte beachten sie: Für einfache Verstöße gegen die Meldepflichten werden in der Regel erstmalig ab dem Jahr 2023 Bußgelder zwischen 100 € und 500 € fällig. Bei wiederholten Verstößen können Bußgelder jedoch auch wesentlich höher ausfallen. Diese sind zudem gekoppelt an Faktoren wie subjektiver Tatbestand, Umsatz usw. Bezüglich der Eintragung kommen wir zum Jahresanfang 2022 mit weiteren Details auf Sie zu.