Der Brexit steht vor der Tür – was ist zu beachten?

27.04.2024

Das Vereinigte Königreich hat beschlossen die EU zu verlassen, doch bis jetzt haben sich die europäischen Regierungsvertreter und die britische Regierung nicht geeinigt, wie der Brexit genau ausgestaltet werden soll (Stand: 28.03.2019).

Wenn das britische Unterhaus dem bereits ausgehandelten Austrittsabkommen (Deal) bis zum 12.04.2019, dem beschlossenen Verlängerungstermin (ursprünglich: 29.03.2019), nicht zustimmt, kommt es zum befürchteten ungeregelten Brexit. Die Bundesregierung hat für diesen wahrscheinlichen Fall schon ein nationales Steuergesetz auf den Weg gebracht, damit nicht das vollkommene Chaos ausbricht (z. B. für engl. Ltd ́s, beim Außensteuer-gesetz und den Sozialversicherungsvorschriften).

Nichts desto trotz ist es ab dem Zeitraum April 2019 nicht mehr möglich Geschäfte mit Unternehmen im Vereinigten Königreich auf Basis der Zusammenfassenden Meldung elektronisch zu melden. Alle Geschäfte mit britischen Unternehmen sind dann so zu behandeln, wie es mit Unternehmen aus dem restlichen Ausland (Drittländer; z.B. Schweiz oder USA) bisher geregelt ist. Dies betrifft ebenfalls die zollrechtlich Abwicklung.

Sollten Sie geschäftliche Beziehungen mit Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich pflegen oder neue Geschäfte abschließen wollen, empfehlen wir Ihnen, zuerst mit Ihrem Team von PFEIFER | PFEIFER Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen liefern auch der Zoll-Leitfaden für Unternehmen von der europäischen Kommission

(https://ec.europa.eu/taxation_customs/sites/taxation/files/leaflet-brexit-customs-guide-for-businesses_de.pdf)
und die Informationsseite der Bundesregierung
(https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/fragen-und-antworten-zum-brexit-1569928)