Corona-Update

29.03.2024

Verlängerte Frist für die Überbrückungshilfe II:
Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II hat der Bund bis zum 31. März 2021 verlängert.

Auf Grund der beschlossenen Überbrückungshilfe III (Fördermonate November 2020 bis Juni 2021) sollte vor Beantragung der Überbrückungshilfe II die Veröffentlichung der genauen Richtlinien der Überbrückungshilfe III abgewartet werden, da die Förderung im Rahmen der Überbrückungshilfe III deutlich umfangreicher gefasst ist und ggf. auch Unternehmen profitieren, die bei Erfüllung der Antragsvoraussetzungen geringe förderfähige Fixkosten aufweisen.

Aktuell ist die Beantragung der Überbrückungshilfe III noch nicht möglich. Die Veröffentlichung der offiziellen Förderrichtlinien sowie die Antragstellung wird Mitte Februar erwartet – kann sich allerdings auf Grund der Programmierung des Antragsportal von Seiten der Regierung verzögern.

Verlängerte Frist Novemberhilfe und Dezemberhilfe 2020:
Die Antragsfrist für die Novemberhilfe und Dezemberhilfe für die auf Grund der staatlichen Verordnung seit Anfang November geschlossenen Betriebe (z.B. Gastronomie, Kosmetik- und Massagestudios, etc.) läuft nach aktuellem Beschluss bis zum 30. April 2021.

Sie dürfen sich gerne mit allen Fragestellungen rund um die Corona-Hilfen sowie weiteren Anliegen an uns wenden.